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Der Name Staatsarchiv ist
etwas irreführend, da es sich tatsächlich um die Archive
der Bundesländer handelt. Mit Staat ist also nicht etwa die
Bundesrepublik Deutschland gemeint, sondern Hamburg,
Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Einige Bundesländer führen auch die Bezeichnung Landesarchiv. In
kleineren Bundesländern gibt es nur ein einziges Staatsarchiv
/ Landesarchiv, die Flächenstaaten verfügen
über ein Hauptstaatsarchiv / Hauptlandesarchiv und mehrere
Filialen. Um den Textfluss zu erhalten, wird in diesem Kurs die
Bezeichnung Staatsarchiv für alle genannten Institutionen
verwendet.
Die Aufgaben eines Staatsarchivs
teilen sich in 5 große Bereiche: Archivare kümmern
sich erstens um den Bestanderwerb, sichern also die Nachlässe
aus den verschiedensten Quellen. Zweitens bewerten sie die
Neuzugänge nach ihrer Archivwürdigkeit, denn nicht
alles kann aufgenommen werden. Drittens müssen die
Bestände erschlossen, sprich geordnet und verzeichnet werden.
Hierzu dienen Karteien und elektronische Medien. Der vierte Bereich
betrifft die Bestanderhaltung und Restaurierung. Die
Öffentlichkeitsarbeit ist der fünfte Aufgabenbereich
des Archivwesens.
Die Bestandsgröße eines Staatsarchivs ist enorm.
Hier werden Millionen von Archiveinheiten verwaltet und würde
man alle Regale eines Staatsarchivs in einer Reihe platzieren, erhielte man im Groben
eine Strecke die der Distanz eines Marathonlaufes entspricht. Und pro
Jahr erhalten manche Archive noch einen halben Kilometer hinzu.
Wie auch in anderen Archive ist es
notwendig, sich zu identifizieren und sein Anliegen (Familienforschung)
anzumelden. Bitte bringen Sie deshalb auch ihren Personalausweis mit. Die
Recherchemöglichkeiten sind sehr vielfältig und der Forscher
sollten vorher wissen, wonach er sucht.
Die verschiedensten
staatlichen Behörden lagern im Staatsarchiv Dokumente zu
weit gefächerten Bereichen. Gesundheitakten,
Baupläne und die Personalverzeichnisse der
Bildunganstalten sind für die Familinforschung nicht unbedingt
interessant, mehr versprechen die Amtsgerichtsordner der im
Archivsprengel ansässigen Kommunen. Hier finden sich
Hinweise auf Rechtsvorgänge wie Grundstücks- und
Äckerverkäufe, Armenpflegschaften und
Familienangelegenheiten. Wichtig ist es natürlich, Orte, Namen
und Jahre zur gesuchten Person oder zum gesuchten Ereignis parat zu
haben. Das Archivpersonal bringt dann die Akte zur Einsichtnahme. Eine
Kopie dürfen Sie darüber selbst nicht anfertigen. Bitte beauftragen Sie dazu das
Personal. Nach einigen Tagen
können Sie die Kopie dann abholen.