GESCHICHTE
TEIL 4

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Einführung in die Ahnenforschung (4): Das Staatsarchiv
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Der Name Staatsarchiv

Ahnenforschung
Die Arbeit der Staatsarchive

Der Name Staatsarchiv ist etwas irreführend, da es sich tatsächlich um die Archive der Bundesländer handelt. Mit Staat ist also nicht etwa die Bundesrepublik Deutschland gemeint, sondern Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Einige Bundesländer führen auch die Bezeichnung Landesarchiv. In kleineren Bundesländern gibt es nur ein einziges Staatsarchiv / Landesarchiv, die Flächenstaaten verfügen über ein Hauptstaatsarchiv / Hauptlandesarchiv und mehrere Filialen. Um den Textfluss zu erhalten, wird in diesem Kurs die Bezeichnung Staatsarchiv für alle genannten Institutionen verwendet.

Die Aufgaben eines Staatsarchivs

Die Aufgaben eines Staatsarchivs teilen sich in 5 große Bereiche: Archivare kümmern sich erstens um den Bestanderwerb, sichern also die Nachlässe aus den verschiedensten Quellen. Zweitens bewerten sie die Neuzugänge nach ihrer Archivwürdigkeit, denn nicht alles kann aufgenommen werden. Drittens müssen die Bestände erschlossen, sprich geordnet und verzeichnet werden. Hierzu dienen Karteien und elektronische Medien. Der vierte Bereich betrifft die Bestanderhaltung und Restaurierung. Die Öffentlichkeitsarbeit ist der fünfte Aufgabenbereich des Archivwesens. 
Die Bestandsgröße eines Staatsarchivs ist enorm. Hier werden Millionen von Archiveinheiten verwaltet und würde man alle Regale eines Staatsarchivs in einer Reihe platzieren, erhielte man im Groben eine Strecke die der Distanz eines Marathonlaufes entspricht. Und pro Jahr erhalten manche Archive noch einen halben Kilometer hinzu.

Die Recherche im Staatsarchiv

Der Repertorienraum

In einem Repertorienraum befinden sich die Hilfsmittel (Findbehelfe) zur Auffindung von Archivalien. Dazu gehören handschriftliche Katalogisierungen, gedruckte Kataloge und sogenannte Findbücher (Repertorien). Auch Beratung und Auskunft werden in einigen Staatsarchiven im Repertorienraum durchgeführt.

Wie auch in anderen Archive ist es notwendig, sich zu identifizieren und sein Anliegen (Familienforschung) anzumelden. Bitte bringen Sie deshalb auch ihren Personalausweis mit. Die Recherchemöglichkeiten sind sehr vielfältig und der Forscher sollten vorher wissen, wonach er sucht.
Die verschiedensten staatlichen Behörden lagern im Staatsarchiv Dokumente zu weit gefächerten Bereichen. Gesundheitakten, Baupläne und die Personalverzeichnisse der Bildunganstalten sind für die Familinforschung nicht unbedingt interessant, mehr versprechen die Amtsgerichtsordner der im Archivsprengel ansässigen Kommunen. Hier finden sich Hinweise auf Rechtsvorgänge wie Grundstücks- und Äckerverkäufe, Armenpflegschaften und Familienangelegenheiten. Wichtig ist es natürlich, Orte, Namen und Jahre zur gesuchten Person oder zum gesuchten Ereignis parat zu haben. Das Archivpersonal bringt dann die Akte zur Einsichtnahme. Eine Kopie dürfen Sie darüber selbst nicht anfertigen. Bitte beauftragen Sie dazu das Personal. Nach einigen Tagen können Sie die Kopie dann abholen.

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